top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

​

I. Allgemeines

1. Für alle Leistungen zur Vermietung unserer Fasssauna/Hot Tubs gelten grundsätzlich die untenstehenden Vereinbarungen, soweit keine anderen Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden.
 

II. Angebot und Preise

1. Soweit nicht anders angegeben, gelten die Preise gemäß aktueller Preisliste.

​

2. Es darf nur geeignetes Brennmaterial verwendet werden. Dieses ist vor Nutzung mit dem Vermieter abzusprechen.

​

III. Leistungen und Mietdauer

  1. Grundsätzlich umfassen die Leistungen von Zeitfürdich - mobile wellness die Anlieferung/Abholung und die Vermietung der mobilen Fasssauna/ Hot Tubs auf Anhänger. Mitgeliefert werden

    bei der Sauna: Aufgusseimer mit Kelle, Treppe, Schlüssel , Aufgussbox

    bei dem Hot Tub: Treppe, Stromkabel, Thermometer, 1 Kiste Feuerholz

​

2. Die mobile Fasssauna/Hot Tub wird individuell gem. Absprache geliefert und abgeholt. Die Mindestmietdauer beträgt 2 Tage. Eine stundenweise Vermietung erfolgt nicht.

Eine eigene Abholung ist nicht möglich.

​

3. Die mobile Fasssauna/ Hot Tub wird in einem sauberen (desinfizierten) und funktionstüchtigen Zustand übergeben.


 

IV. Zahlung und Fälligkeit

  1. Der fällige Rechnungsbetrag ist komplett vor Anlieferung per Überweisung oder PayPal Freunde Zahlung zu entrichten. Sofern Barzahlung vereinbart wurde, ist der komplette Betrag bei Anlieferung vor Ort zu begleichen. Das Zahlungsziel ist im Mietvertrag angegeben.

​

2. Die zu entrichtende Kaution in Höhe von 150€ wird nach einwandfreier Rückgabe der Mietobjekte erstattet. Sie ist grundsätzlich in Bar bei Anlieferung fällig.
 

3. Eine Stornierung der Leistungen ist bis spätestens eine Woche vor Leistungsbeginn ohne Kosten möglich. Spätere Stornierungen werden mit 50% in Rechnung gestellt. Stornierungen einen Tag vor Leistungsbeginn werden mit 70% in Rechnung gestellt. Am selben Tag ist keine Stornierung mehr möglich und der komplette Rechnungsbetrag fällig.

Bei Sonderterminen, wie Feiertagen o.ä., ist eine Stornierung maximal zwei Tage vor Leistungsbeginn mit 70% des Rechnungsbetrages möglich, danach wird der komplette Rechnungsbetrag fällig.


 

V. Ausführung und Gewährleistung

1. Die Fasssauna/der Hot Tub, der Anhänger und das Zubehör sind durch den Mieter sofort bei Übergabe auf Mängel zu überprüfen. Eventuelle Mängel sind im Mietvertrag aufzulisten und festzuhalten.

​

2. Der Kunde hat bei Übergabe der Fasssauna/ des Hot Tubs und dem Zubehör den Empfang und die Anzahl der Gegenstände zu bestätigen. Während der gesamten Mietzeit bis zur Abholung geht die gesamte Haftung auf den Kunden über (es wird eine Haftpflichtversicherung empfohlen).
 

3. Der Mieter hat die Sauna/ den Hot Tub grob gesäubert an den Vermieter zurückzugeben. Der Aschenschacht des Ofens ist vor der Übergabe zu leeren. Die Endreinigung und die Desinfektion übernimmt der Vermieter.
 

4. Für fehlende oder beschädigte Gegenstände hat der Kunde den Wiederbeschaffungswert bzw. die Reparaturkosten zu tragen. Eine genaue Einweisung in den Gebrauch und die Sicherheitsvorkehrungen werden nach Anlieferung durchgeführt. Das Einhalten der mitgelieferten Sauna Regeln/ Hot Tub Regeln ist zu beachten. Eine Vermietung an Dritte ist grundsätzlich nicht gestattet. Eine unberechtigte Untervermietung führt zu Schadensersatzansprüchen von Zeitfürdich - mobile wellness.


 

VI. Haftung

  1. Nach Anlieferung und Aufbau haftet der Kunde für sämtliche Gegenstände und Gegebenheiten selbst. Es wird eine Haftpflichtversicherung empfohlen.

     

2. Während der gesamten Mietdauer geht die Betriebsgefahr für die Nutzung der Fasssauna/ des Hot Tubs uneingeschränkt an den Kunden über. Der Mieter ist verpflichtet die notwendigen Vorkehrungen zur Absicherung zu treffen und den Betrieb der Fasssauna / des Hot Tubs zu überwachen.

​

3. Die gesetzlichen Brandschutzmaßnahmen und Sicherheitsabstände sind einzuhalten.

VII. Allgemeine Regelungen

​

1. Änderungen im Mietvertrag bedürfen der Schriftform und der Zustimmung des Vermieters. Änderungen jeglicher Art an Mietobjekten führen unweigerlich zu Schadensersatzansprüchen.
 

2. Die Fasssauna/Hot Tub kann nur von Personen mit dem vollendeten 18. Lebensjahr gemietet werden. Kinder unter 16 Jahren dürfen die Fasssauna/ Hot Tub nur in Begleitung eines Erwachsenen benutzen.
 

VIII. Benutzungsregeln

1. Gesundheitliche Eignung: Die Nutzung der Sauna/des Hot Tubs erfolgt auf eigene Gefahr bzw. auf eigene Gefahr der weiteren Nutzer. Bei Risiken oder Bedenken sollte zuvor der Arzt gefragt werden.
 

2. Während der Nutzung gelten für den Mieter und alle weiteren Nutzer der Sauna/des Hot Tubs die allgemeinen Saunaregeln bzw. Badefassregeln.
 

3. In der Fasssauna besteht ausschließlich Handtuchpflicht, es ist für ein ausreichend großes Handtuch zu sorgen, so dass kein Schweiß auf das Holz gelangt.
 

4. Es ist untersagt, in der Sauna zu rauchen, zu trinken und zu essen! Generell wird beim Saunieren von Alkohol abgeraten. Es dürfen keine Flüssigkeiten (z.B. Körperflüssigkeiten, Aufgussmittel, Saunaöl, Getränke usw.) auf die Bänke im Innenraum verschüttet werden.
 

5. Das Aufgusswasser ausschließlich auf die heißen Steine gießen. Pro Aufguss max. 2 bis 3 Kellen des Aufguss-Wassergemisches über die heißen Steine gießen.
 

6. Es dürfen nur zertifizierte und geeignete Aufgussmittel verwendet werden. Andere Flüssigkeiten sind nicht gestattet.

(Achtung: Explosionsgefahr bei Zugabe von Alkohol!)

​

7. Die Innentemperatur der Sauna darf 110 Grad Celsius nicht überschreiten. Falls dies doch passiert, muss sofort die Tür und das Fenster geöffnet werden, um für ausreichende Kühlung zu sorgen. Die Temperatur des Hot Tubs darf 50 Grad Celsius nichct überschreiten, da die Wanne sonst beschädigt werden kann. Es ist sofort kaltes Wasser zum Ausgleich einzufüllen, sollte dies passierrt sein. Generell gilt, lieber vorsichtig nach heizen und ggf. etwas abwarten. Beim Hot Tub gilt, wenn 28 Grad erreicht sind, den Luftregler schließen und nicht mehr nachheizen.
 

8. Der Holzofen darf ausschließlich nur mit geeignetem, vollständig getrocknetem Holz beheizt werden.

​

9. Die Sauna/ der Hot Tub muss während des gesamten Betriebs ständig beaufsichtigt werden.
 

10. Die Einweisung in den Gebrauch der Fasssauna/ des Hot Tubs erfolgt durch den Vermieter vor Inbetriebnahme. Der Mieter sollte hier unbedingt anwesend sein und nicht unter Alkoholeinfluss stehen.


 

Bitte denken Sie immer daran: Beaufsichtigen Sie Ihre Kinder zu jeder Zeit in der Sauna und im Hot Tub.

​

Gerichtsstand ist Osnabrück.

Für den Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen.

​

Stand Juni 2024

​

Copyright © 2024 Zeitfürdich - mobile wellness

Alle Rechte vorbehalten.

Tina Klan

Kornblumenweg 8

49565 Bramsche

bottom of page